Bei der Suche nach einem passenden Pflegedienst treten viele Fragen und Unklarheiten auf. Wir wissen das und wollen Ihnen helfen, einige wichtige Informationen im Vorfeld zu finden. Daher haben wir nachfolgend einige Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengetragen.
Wir informieren sie gerne umfangreich in einem kostenlosen Beratungsgespräch. Im Anschluss erhalten Sie von uns ein individuelles und unverbindliches Angebot über die besprochenen Leistungen.
Grundlage für unsere Beratungs- und Pflegeleistungen ist der niedersächsische Leistungskomplexkatalog für ambulante Pflegeleistungen. Dort sind die pflegerischen Tätigkeiten in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung zu verschiedenen Leistungskomplexen zusammengefasst.
Wir besprechen die für Sie passenden Leistungskomplexe. Zu den erstattungsfähigen Leistungen gehören Unterstützung bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität), bei der hauswirtschaftlichen Versorgung und Begleitung bei wichtigen Aktivitäten (zum Beispiel Arztbesuche), aber auch Grundpflege und Betreuung nach Zeit.
Für die Gewährung von Leistungen werden pflegebedürftige Personen seit Januar 2017 in Pflegegrade eingeordnet. Hierbei werden sechs Lebensbereiche als Module betrachtet und fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Ermittlung eines Pflegegrades ein. Zusätzlich werden erkennbare körperliche, geistige und psychische Einschränkungen erfasst.
Die sechs Lebensbereiche als Module umfassen:
- Modul 1: Mobilität (Beweglichkeit) (10 %)
- Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (verstehen und reden) (15 %)
- Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %)
- Modul 4: Selbstversorgung (waschen, anziehen, Nahrungsaufnahme) (40 %)
- Modul 5: Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 %)
- Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)
Im Folgenden werden die Geldleistungen (Bis zu diesem Betrag erhalten pflegende Angehörige Geld) und die Sachleistungen (bis zu diesem Betrag kann der Pflegedienst abrechnen) nach Pflegegraden vorgestellt:
- Pflegegrad 1: Geldleistungen 0,00 EUR, Sachleistungen 0,00 EUR (es sind lediglich Betreuungsleistungen in Höhe von 125,00 EUR als Sachleistungen abrufbar)
- Pflegegrad 2: Geldleistungen 316,00 EUR, Sachleistungen 689,00 EUR
- Pflegegrad 3: Geldleistungen 545,00 EUR, Sachleistungen 1298,00 EUR
- Pflegegrad 4: Geldleistungen 728,00 EUR, Sachleistungen 1612,00 EUR
- Pflegegrad 5: Geldleistungen 901,00 EUR, Sachleistungen 1995,00 EUR
Krankenversicherte Personen (gesetzlich oder privat Versicherte) erhalten in ihrem Haushalt bzw. in ihrer Familie häusliche Behandlungspflege durch geeignetes Pflegepersonal
- wenn sie zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist.
- um eine stationäre Krankenhausbehandlung zu vermeiden oder zu verkürzen.
- wenn eine Krankenhausbehandlung angezeigt aber nicht durchführbar ist.
Dabei muss die häusliche Krankenpflege ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Der Arzt darf die Leistung verordnen, wenn die nötigen Verrichtungen nicht vom Patienten selbst oder von einer anderen im Haushalt lebenden Person durchgeführt werden können. Welche Verrichtungen in welchem Umfang und für welche Dauer verordnungs- und genehmigungsfähig sind, wird in Richtlinien zwischen Krankenkassen und Ärzten vereinbart. Wir unterstützen dabei, dass Sie die erforderliche medizinische Versorgung bekommen , führen bei Bedarf Gespräche mit dem behandelnden Arzt und beantragen die verordneten Leistungen bei Ihrer Krankenkasse und kümmern uns um die Genehmigung.
Die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege und der häuslichen Krankenpflege werden als Sachleistung gewährt, das heißt, die Pflegedienste rechnen die angefallen Kosten für verordnete Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab. Für die Verordnung benutzt der Arzt einen speziellen Vordruck, der zur Genehmigung bei der Krankenkasse vorgelegt wird. In der Regel stellt der Arzt bei dauerhaftem Behandlungsbedarf eine Verordnung pro Quartal aus. Eine Verordnung für einen längeren Zeitraum ist ebenfalls möglich.