Behandlungspflege

Leistungen der Krankenkasse   (SGB V)

Behandlungspflegerische Maßnahmen gehören zu den Leistungen der Krankenkasse

wie z.B.:

  • Verabreichen von Medikamenten
  • Injektionen
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Verbände
  • Dekubitusversorgung
  • Blutzuckerkontrollen
  • Blutdruckmessungen

Diese Leistungen müssen von Ihrem behandelnden Arzt verordnet und vom Pflegedienst bei der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden.

Foto Verband/Bandagen
Foto Blutdruck messen
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