Leistungen der Krankenkasse (SGB V)
Behandlungspflegerische Maßnahmen gehören zu den Leistungen der Krankenkasse
wie z.B.:
- Verabreichen von Medikamenten
- Injektionen
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Verbände
- Dekubitusversorgung
- Blutzuckerkontrollen
- Blutdruckmessungen
Diese Leistungen müssen von Ihrem behandelnden Arzt verordnet und vom Pflegedienst bei der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden.

