Pflegebedürftige können sich anstelle der häuslichen Pflegehilfe das Pflegegeld von der Pflegekasse auszahlen lassen, wenn ihre Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung von einer privaten Pflegeperson sichergestellt wird.
Um die Ansprüche der Pflegekasse zu erfüllen, müssten die Pflegebedürftigen im eigenen Haushalt von einem Pflegedienst beraten werden. Laut den gesetzlichen Bestimmungen müssen die Beratungseinsätze bei einem Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich und bei Pflege 4 und 5 vierteljährlich durchgeführt werden.
Ziel der Beratungsbesuche ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu gewährleisten und die häuslich Pflegenden zu unterstützen. Inhalte der Gespräche könnten z. B. Pflegeprobleme und der Einsatz von Hilfsmitteln zur Erleichterung der Pflege sein.
Die Kosten für diese Beratungseinsätze übernimmt die Pflegekasse.