Pflegeleistungen (SGB XI)

Körperpflege z.B.

  • Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden
  • Mund-/Zahnpflege
  • Kämmen und/oder Rasieren
  • Unterstützung bei Ausscheidung / Wechsel der Inkontinenzhilfsmittel

Ernährung z.B.

  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Ernährung über PEG Sonde

Mobilität z.B.

  • Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
  • Begleitung bei Aktivitäten (z.B. Arztbesuch)

Hauswirtschaftliche Versorgung
Darunter fallen alle Tätigkeiten, die im Rahmen einer Haushaltsführung
anfallen wie z.B.

  • Einkaufen
  • Wäschepflege
  • Essenszubereitung
  • Reinigung der Wohnung

Es besteht die Möglichkeit hauswirtschaftliche Hilfeleistungen nach dem SGB V (Krankenkasse) in Anspruch zu nehmen, wenn z.B. bei Familien mit Kindern die Mutter erkrankt und sie die eigenständige Haushaltsführung nicht mehr leisten kann. In dem Fall wird die entsprechende Leistung von Ihrem behandelnden Arzt verordnet und kann bei entsprechender Kostenzusage durch Ihre Krankenkasse abgerechnet werden.

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