Verhinderungspflege (39 SGB XI)

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten einer Verhinderungspflege. Hierfür steht jährlich ein Betrag von € 1612 zur Verfügung.

Diese Leistung kann in Anspruch genommen werden, sollte die Pflegeperson durch Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen gehindert sein, die Pflege zu verrichten. Verhinderungspflege kann entsprechend des individuellen Bedarfs, auch stundenweise in Anspruch genommen werden.

Die Voraussetzungen dafür sind:

  • Die Pflegeperson muss den Pflegenden mindestens sechs Monate gepflegt haben
  • Die Verhinderungspflege kann vom ambulanten Pflegedienst übernommen werden.
  • Pflegegrad 2 bis 5

Wir beraten Sie gern dazu und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Menü